Kardinal Müller am 6. Juli 2026: Die Beichten bei der FSSPX sind gültig
6. Juli 2026, wenige Tage nach dem römischen "Exkommunikationsdekret": In einem seiner letzten Sätze bei k-tv nannte Eminenz Gerhard Kardinal Müller die Beichten bei der Priesterbruderschaft St. Pius X. „gültig, aber unerlaubt“. Ein manche Zweifler wohl sehr erleichternder Satz. Und ein ehrlicher!
Eher trickreich, was Kardinal Müller über den weltweiten kirchlichen Notstand sagt: Das Argument sei „selbstgestrickt“. Dabei verschweigt er, als gäbe es ihn nicht, den Canon 1323 Nr. 4 und 7 CIC, der eine Exkoimmunikation sogar bei bloß fälschlich angenommenem Notstand ausschließt.
Witzig, wie er über die „liturgische Unmöglichkeit“ der Predigt Pater Pagliaranis vor Bischäfen klagt und darüber, dass ein einfacher Priester Bischöfen vorgesetzt ist. Leo XIV. setzt Ordensfrauen den Bischöfen in römischen Dikasterien vor. Und die Piusbruderschaft will betonen, dass ihre Bischöfe eben keine „nebenkirchlichen“ Amtsträger sind. Müller beklagt im Interview auch liturgische Missbräuche im Novus Ordo – aber rang er mit dem Papst darum, ist ihm das wirklich sehr wichtig?
Seine Eminenz verkündet einen Papalismus, ein Missverständnis über das Erste Vatikanische Konzil. Er unterscheidet nicht zwischen päpstlicher Unfehlbarkeit und päpstlichem Jurisdiktionsprimat. Letzterer erlaubt dem Papst jedwede juristische Maßmahme überall in der ganzen Kirche. Aber diese Maßnahmen beanspruchen nicht den Gehorsam, den ein Dogma fordert, können nämlich fehlbar sein. Und sogar die Enzyklika "Magnifica Humanitas" oder "Amoris laetitia" beansprucht nur einen bedingten, keinen absoluten Glaubensgehorsam. Ihnen darf nach eingehender Gewissensprüfung widersprochen werden.
Es ist macht traurig, dass die Anhänger des Zweiten Vatikanums so wenig Verständnis für die Nöte und die Kraft des menschlichen Gewissens haben. Ihnen ist die Kirche seit den Weihen der FSSPX zur preußischen Amtsstube verkommen.
Vor allem ist es wichtig jeder Papst ist verpflichtet, mit dem vorausgegangenem Obersten Lehramt der Kirche zu pflegen. Seit PP. Johannes XXIII. (2ter) haben alle Päpste diese Einheit verlassen. PP. Benedikt XVI. wollte schwachen Schrittes zur Einheit zurück und musste sein Amt als Papst niederlegen. Zur Festigung des vorliegenden Bruches wurde Bergoglio dieses Amt anvertraut.
Nach altem Kirchenrecht war es sogar möglich, daß ein Papst, der noch nicht zum Bischof geweiht ist, Autorität über alle Bischöfe hat. Sogar dann, wenn er noch Laie wäre, also, nicht einmal die Priesterweihe hätte. Der Kardinal sollte sich auch etwas in Kirchenrecht und Kirchengeschichte auskennen...
In einem seiner letzten Sätze bei k-tv nannte Eminenz Gerhard Kardinal Müller die Beichten bei der Priesterbruderschaft St. Pius X. „gültig, aber unerlaubt“.
Herr Kardinal. Wenn Sie sich über Missbräuche äußern, dann sollten sie den schlimmsten Missbrauch nicht vergessen, den vermutlich auch Sie begehen, wenn Sie die Neue Messe feiern. Zu Ihrer Information, hier ein Auszug aus einem Vortrag von Dr. Wolfgang Schüler: "Sie kennen die richtige Übersetzung der Wandlungsworte für die Verwandlung den Wein, welche lauten: „Das ist der Kelch Meines Blutes, des neuen und ewigen Bundes – Geheimnis des Glaubens – das für euch und für viele vergossen wird zur Vergebung der Sünden.“ Das „für viele“ ist die richtige Übersetzung des lateinischen „pro multis“. In der Neuen Messe wurde das „pro multis“ hingegen falsch mit „für alle“ übersetzt, was schon sprachlich nicht möglich ist, denn dann dürfte im lateinischen Text nicht „pro multis“ stehen, sondern „pro omnibus“. Bereits der für die Priester bestimmte Catechismus Romanus, der nach den Beschlüssen des Konzils von Trient verfasst und auf Befehl von Papst Klemens XIII. 1761 herausgegeben wurde erklärt klipp und klar, warum die Übersetzung „für alle“ aus theologischem Grund falsch ist, er sagt nämlich: „Denn wenn wir die Kraft des Blutes Christi betrachten, so muss man sagen, dass der Heiland sein Blut für das Heil aller vergossen hat; wenn wir aber die Frucht, welche die Menschen daraus ziehen, im Auge haben, werden wir leicht einsehen, dass dessen Nutzen nicht allen, sondern nur vielen zuteil werde. Es ist also mit Recht geschehen, dass nicht gesagt wurde ‚für alle’, da hier bloss von den Früchten des Leidens die Rede war, welches doch nur den Auserwählten die Frucht des Heiles gebracht hat.“[1] Fazit: 1) Es geht bei den Wandlungsworten für den Wein nicht um das Heilsangebot Christi, das sich in der Tat an alle Menschen richtet, sondern es geht hier um die Heilswirksamkeit, die nicht allen Menschen zuteilwird, weil es Menschen gibt, die dieses Heilsangebot ablehnen. 2) Die Tatsache, dass es um die Heilswirksamkeit seiner Erlösungstat geht, kommt in den Wandlungsworten dadurch zum Ausdruck, dass das Blut im Kelch von Christus nicht als Sühneblut, sondern als Bundesblut bestimmt wird. Als Sühneblut hätte es universalen Charakter, weil seine Sühnekraft hinreicht, die Sünden aller Menschen aller Zeiten zu tilgen. Als Bundesblut betrifft es aber nicht alle Menschen, weil es nur für diejenigen wirksam vergossen wurde, die den Bund mit Gott schließen wollen; nur für sie wird es wirksam „zur Vergebung der Sünden.“ Übrigens trägt das Konzil eine Mitschuld an der Falschübersetzung, weil es in dem Missionsdekret Ad gentes, Art. 3, sagt: pro multis id est pro omnibus, also „für viele das heißt für alle“, was einfach falsch ist. Über die schwerwiegende Falschübersetzung jenes Wandlungswortes klärte Pfarrer Milch die Gläubigen schon vor seiner Amtsenthebung auch schriftlich auf, und diese Falschübersetzung war mit ein Grund für seine Devise: „Vor der Zelebration des Neuen Ordo der Messe gibt es nur ein Gebot: Halt! Kein Eintritt! Unrein!“ [1] Catechismus romanus: Zweiter Teil, viertes Hauptstück, Kirchen/Sieg, 1970, 170. Die Falschübersetzung jenes Wandlungswortes ist hochaktuell, denn am 17. Oktober 2006 richtete die Glaubenskongregation im Auftrag von Benedikt XVI. ein Schreiben an alle Bischofskonferenzen, in dem sie verlangte, dass künftig wieder die richtige Übersetzung mit „für viele“ anstatt „für alle“ verwendet wird. Gegen diese Anweisung gab es massiven Widerstand von mehreren Bischofskonferenzen, auch von der deutschen Bischofskonferenz. Aber Benedikt XVI. bestand auf der notwendigen Korrektur und ermahnte in einem Schreiben vom 14. April 2012 die widerspenstigen deutschen Bischöfe, die geforderte Korrektur durchzuführen, und dieses Schreiben ging auch an alle anderen Bischofskonferenzen der Welt. In der Tat steht in der Neuausgabe des „Gotteslob“ jetzt die richtige Übersetzung, aber die Priester verwenden immer noch das falsche Wandlungswort. Vor einigen Jahren sprach ich mit einem österreichischen Priester über diese Problematik und wollte ihm erklären, warum die Übersetzung mit „für viele“ richtig und die Übersetzung mit „für alle“ falsch ist. Aber kaum hatte ich begonnen, da unterbrach er mich und sagte: „Ich weiß genau, dass das „für alle“ falsch ist, aber die Bischöfe verlangen von uns Priestern, dass wir weiterhin die falsche Übersetzung verwenden, entgegen der Anweisung von Benedikt XVI.“ Diesen Frevel werden die Bischöfe einst vor Gott zu verantworten haben." Herr Kardinal Müller: Werden Sie diesen Frevel weiterhin verschweigen?
Kardinal Müller tut mir echt leid. Er könnte sich das Leben so leicht machen und bekennen: "Rom hat den traditionellen Weg verlassen und hatte keinen Grund dazu."